Endnutzerlizenzbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Buildway Technology LP – nachfolgend Buildway Technology genannt – London.
BITTE LESEN SIE DIESE ENDNUTZERLIZENZBEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SYNCING.NET SOFTWARE IN BETRIEB NEHMEN. INDEM SIE DIE SYNCING.NET SOFTWARE VERWENDEN, ERKLÄREN SIE IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DEN BESTIMMUNGEN DES NACHSTEHENDEN LIZENZVERTRAGS. VERWENDEN SIE DIE SOFTWARE NICHT, WENN SIE MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGS NICHT EINVERSTANDEN SIND. WENN SIE MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGS NICHT EINVERSTANDEN SIND, KÖNNEN SIE DIE SYNCING.NET SOFTWARE GEGEN RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES DORT ZURÜCKGEBEN, WO SIE SIE ERWORBEN HABEN. WENN DER ZUGRIFF AUF DIE SYNCING.NET SOFTWARE AUF ELEKTRONISCHEM WEGE ERFOLGT IST, KLICKEN SIE "ABLEHNEN". WENN SIE DIE SYNCING.NET SOFTWARE BEIM KAUF VON HARDWARE ERHALTEN HABEN, MÜSSEN SIE DAS VOLLSTÄNDIGE HARDWARE-/SOFTWARE-PAKET ZURÜCKGEBEN, DAMIT DER KAUFPREIS ERSTATTET WERDEN KANN.
Buildway Technology vergibt Endnutzerlizenzen unter folgenden Bedingungen:
- Eine Lizenz berechtigt zur Nutzung der Software auf einem Computer und ausschließlich für die entsprechende Lizenzdauer;
- Für jeden weiteren Computer ist eine separate Lizenz erforderlich;
- Es gelten jeweils die Funktionseinschränkungen der lizenzierten Edition.
Buildway Technology bietet eine Lizenzart an:
Jahreslizenz (Abonnementlizenz)
Die Jahreslizenz berechtigt zur Nutzung der Software für jeweils ein Jahr (Lizenz-Periode). Beim Kauf einer Jahreslizenz wird ein Abonnement abgeschlossen und die Lizenznutzungsdauer beginnt. Bei bestehendem Abonnement wird die Gültigkeit der Lizenzschlüssel automatisch um eine weitere Lizenz-Periode verlängert, es sei denn, die Software wird von Buildway Technology am Markt nicht mehr angeboten. In diesem Fall ist Buildway Technology berechtigt, das Abonnement mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Im Jahresabonnement sind alle Wartungs-Updates innerhalb der Hauptversion (z. B. 3.1, 3.5 usw.) sowie alle Upgrades auf neue Hauptversionen (z. B. von 3.5 auf 4.0) für die Dauer der Lizenzperiode enthalten. Bestehende Outlook-Gruppen und Sync-Ordner können durch Lizenzverlängerung weitergeführt werden. Zur Verlängerung einer Lizenz ist der zum Zeitpunkt der Abonnement-Einrichtung gültige Jahreslizenz-Listenpreis erneut zu entrichten. Bei Kündigung des Abonnements seitens des Kunden oder durch Buildway Technology enden das Nutzungsrecht der lizenzierten Edition und die Gültigkeit der Lizenzen mit Ablauf der aktuellen Lizenz-Periode. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage zum Ablauf der aktuellen Lizenz-Periode. Die Kündigung kann jederzeit nach den Anweisungen in der Kaufbestätigungs-E-Mail online durchgeführt werden.
Buildway Technology bietet verschiedene Editionen seiner SYNCING.NET Software an:
Business Edition
Die Business Edition ermöglicht die Synchronisation von bis zu 3.000 Outlook-Ordnern in bis zu 50 Outlook-Gruppen zwischen bis zu 10 Computern. Unterordner werden Ordnern gleich gestellt. Eine Outlook-Gruppe kann nur Ordner aus derselben Outlook-Datendatei (PST-Datei) enthalten. Darüber hinaus ermöglicht die Business Edition die Synchronisation von bis zu 50 Datei-Ordnern zwischen bis zu 10 Computern. Ein Datei-Ordner inkl. aller enthaltenen Dateien und Unterordner bildet einen sogenannten Sync-Ordner. Bestimmte System-Ordner sowie System-Laufwerke können nicht Teil eines Sync-Ordners sein. Die Business Edition (und alle ihre Varianten) kann von Geschäfts- und Privatkunden verwendet werden.
Business 2 Edition
Die Business 2 Edition umfasst den gleichen Funktionsumfang wie die Business Edition, aber ermöglicht die Synchronisation zwischen bis zu 2 Computern.
Business 3 Edition
Die Business 3 Edition umfasst den gleichen Funktionsumfang wie die Business Edition, aber ermöglicht die Synchronisation zwischen bis zu 3 Computern.
Business 5 Edition
Die Business 5 Edition umfasst den gleichen Funktionsumfang wie die Business Edition, aber ermöglicht die Synchronisation zwischen bis zu 5 Computern.
Manager Edition
Die Manager Edition umfasst den gleichen Funktionsumfang wie die Business Edition, aber ermöglicht die Verwaltung von bis zu 50 Computern. Darüber hinaus ermöglicht die Manager Edition die Aktivierung und Administration von Nutzerrechten für Outlook-Gruppen und Sync-Ordner sowie die Administration der maximalen Größe eines Sync-Ordners. Die Manager Edition (und alle ihre Varianten) kann von Geschäfts- und Privatkunden verwendet werden.
Personal Edition
Die Personal Edition ermöglicht die Synchronisation von bis zu 300 Outlook-Ordnern in bis zu zwei Outlook-Gruppen auf bis zu 3 Computern des gleichen Nutzers (gleiches SYNCING.NET Nutzerkonto). Unterordner werden Ordnern gleich gestellt. Eine Outlook-Gruppe kann nur Ordner aus derselben Outlook-Datendatei (PST-Datei) enthalten. Darüber hinaus ermöglicht die Personal Edition die Synchronisation von bis zu 10 Datei-Ordnern zwischen bis zu 3 Computern des gleichen Nutzers (gleiches SYNCING.NET Nutzerkonto). Ein Datei-Ordner inkl. aller enthaltenen Dateien und Unterordner bildet einen sogenannten Sync-Ordner. Bestimmte System-Ordner sowie System-Laufwerke können nicht Teil eines Sync-Ordners sein. Die Personal Edition (und alle ihre Varianten) darf nur für private, aber nicht für geschäftliche Zwecke verwendet werden.
Personal 2 Edition
Die Personal 2 Edition umfasst den gleichen Funktionsumfang wie die Personal Edition, aber ermöglicht die Synchronisation zwischen bis zu 2 Computern.
Business Filesharing Edition
Die Business Filesharing Edition umfasst den gleichen Funktionsumfang wie die Business Edition, aber ermöglicht keine Outlook-Synchronisation.
Manager Filesharing Edition
Die Manager Filesharing Edition umfasst den gleichen Funktionsumfang wie die Manager Edition, aber ermöglicht keine Outlook-Synchronisation.
Personal Filesharing Edition
Die Personal Filesharing Edition umfasst den gleichen Funktionsumfang wie die Personal Edition, aber ermöglicht keine Outlook-Synchronisation.
Personal 5 Filesharing Edition
Die Personal 5 Filesharing Edition umfasst den gleichen Funktionsumfang wie die Personal 5 Edition, aber ermöglicht keine Outlook-Synchronisation.
Free Edition
Die Free Edition ist eine spezielle Version, welche die gleiche Funktionalität bietet wie die Personal 2 Edition, allerdings mit der Einschränkung, dass nur eine Outlook-Gruppe mit maximal fünf Outlook-Ordnern und ein Sync-Ordner synchronisiert werden können. Einige andere Möglichkeiten der Personal-Editionen können außerdem deaktiviert sein. Die Free Edition ist zeitlich unbeschränkt funktionsfähig und wird primär für Marketing-Aktionen eingesetzt. Buildway Technology behält sich das Recht vor, die Unterstützung für die Free Edition ohne Vorankündigung einzustellen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Anwendbarkeit
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sind anwendbar auf sämtliche von Buildway Technology abgeschlossenen Geschäfte über Anwendersoftware (Standardsoftware, individuell angepasste Standardsoftware und Individualsoftware).
Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedürfte.
Abweichende Regelungen, insbesondere andere allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, gelten auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von Buildway Technology nur dann als vereinbart, wenn sie von Buildway Technology ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
II. Angebote und Abschlüsse
Die Angebote von Buildway Technology sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Abbildungen und Zeichnungen sowie technische Daten in Angeboten, Prospekten oder sonstigem Informationsmaterial stellen nur Annäherungswerte dar und brauchen nicht dem jeweiligen neuesten Stand der Technik entsprechen. Sie begründen deshalb weder zugesicherte noch garantierte Eigenschaften, noch sind sie für die vertragliche Bestimmung des Leistungs- und Lieferungsgegenstandes relevant. Im Hinblick auf Veränderungen durch den technischen Fortschritt ist Buildway Technology berechtigt, die Programmspezifikationen zu ändern, wenn sich dadurch keine wesentliche Änderung der Funktion der Software ergibt. An Angeboten, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Buildway Technology Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Bestellungen werden für Buildway Technology erst aufgrund schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich, es sei denn, dass Buildway Technology die Bestellung vorher ausführt.
Wenn nicht anders vereinbart oder in Angeboten anders angegeben, sind die von Buildway Technology genannten Preise Nettopreise, exklusive eventueller Verpackung und exklusive Porto, Fracht und Versicherung. Sie enthalten weder Umsatzsteuer noch andere Steuern, Zölle, Gebühren oder staatliche Abgaben, die mit dem Erwerb von Produkten durch den Kunden zusammenhängen.
III. Vertragsschluss beim Online-Kauf
Wenn SYNCING.NET-Produkte über Online-Shops gekauft werden, kommt der Vertrag wie folgt zustande:
- Sie laden die Installationsdatei der SYNCING.NET-Software auf die entsprechenden Endgeräte herunter und starten die Installation jeweils durch Doppelklick auf diese Datei.
- Bevor die Software auf den Systemen installiert wird, müssen Sie den Endnutzerlizenzbedingungen zustimmen. Andernfalls wird die Installation abgebrochen.
- Mit abgeschlossener Installation beginnt die Probephase (Testphase), in welcher die Software 14 Tage lang getestet werden kann. Sollte Ihnen die Software nicht zusagen, können Sie die Nutzung zu jeder Zeit innerhalb des Testzeitraums einstellen. Es fallen keine Entgelte an.
- Um die Software weiter nutzen zu können, müssen Sie spätestens mit Ablauf der Testphase eine Jahreslizenz erwerben. Andernfalls endet die Funktion.
- Im Online-Shop wird der Bestellprozess von unserem Partner PayPro Global betrieben. Sie können ein einfaches Nutzungsrecht an der SYNCING.NET-Software erwerben.
- Zum Erwerb der Lizenzen geben Sie in den Eingabemasken des Online-Shops Ihre Kundendaten ein. Während der Eingabe haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die eingegebenen Daten zu korrigieren.
- Sobald Sie die Bestelldaten vollständig eingegeben haben, erhalten Sie eine Gesamtübersicht über die Bestellung. Das Angebot zum Vertragsabschluss geben Sie dadurch ab, dass Sie den Bestätigungsbutton („Jetzt bestellen“, „Weiter zu …“, „Bestellung abschließen“ usw.) betätigen. Die Bestellung kommt nur unter ausschließlicher Geltung dieser AGB zustande.
- Die Zahlung erfolgt über unseren externen Dienstleister und Partner MyCommrece. Sie geben Ihre Zahlungsdaten ausschließlich auf der SSL-verschlüsselten Seite von PayPro Global an. Buildway Technology nimmt weder Zahlungsdaten entgegen noch speichert oder verarbeitet diese. Nach erfolgter Zahlung gelangen Sie automatisch auf die Kauf-Bestätigungsseite und erhalten per E-Mail die bestellten Lizenzschlüssel sowie eine Rechnung im PDF-Format. Damit ist der Kauf abgeschlossen.
- Beim Kauf von Jahreslizenzen gehen Sie eine Abbuchungsvereinbarung (Abonnement) mit dem Zahlungsanbieter (Dienstleister) ein. Der Zahlungsanbieter informiert Buildway Technology über jede Folgezahlung im Jahresrhythmus und Buildway Technology verlängert Ihre Lizenzen automatisch. Darüber werden Sie per E-Mail informiert.
Während der Laufzeit des Abonnements können Sie dieses Produkt oder diese Dienstleistung nutzen. Die Laufzeit des Abonnements, die Abrechnungsperiode und der Preis pro Nutzungsperiode werden Ihnen während der Bestellung pro Produkt angezeigt. Abonnements mit einer befristeten Laufzeit enden nach Ablauf der Frist automatisch. Abonnements mit einer unbefristeten Laufzeit können jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden.
Bei Auswahl der Zahlungsart Kredit- oder Debitkarte und Lastschrift erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Kredit- oder Debitkarte bzw. Ihr Bankkonto automatisch unmittelbar vor Beginn der nächsten Abrechnungsperiode mit dem Einzelpreis pro Nutzungsperiode belastet wird. Bei Auswahl einer anderen Zahlungsart erklären Sie sich mit einer periodischen Zahlung einverstanden.
Sie können die Abbuchungsvereinbarung jederzeit gegenüber dem Zahlungsanbieter kündigen! Bitte beachten Sie dazu die Hinweise des Zahlungsanbieters.
- Mit Zusendung der bestellten Lizenzschlüssel erklärt Buildway Technology die Annahme Ihres Angebots, sodass der Vertrag zustande kommt.
IV. Rückerstattungsrichtlinie und Geld-zurück-Garantie
- Der Kunde hat das Recht, für die unter Ziff.2 aufgeführten SYNCING.NET Produkte den bereits bezahlten Kaufpreis vollständig zurückzuverlangen, sog. Buildway Technology Geld-zurück-Garantie. Der Kunde hat sich hierfür an den Kundenservice den von Buildway Technology für die Zahlungsabwicklung autorisierten externen Dienstleister und Partner PayPro Global zu wenden und der PayPro Global die erforderlichen Daten für die Rückerstattung des Kaufpreises (z.B. Bankverbindung, Kundendaten usw.) mitzuteilen.
- Die Buildway Technology 30-Tage Geld-zurück-Garantie gilt ausschließlich für alle SYNCING.NET Produkte, die als Dauerlizenz erworben werden, und ist beim Erwerb von Abonnementlizenzen ausgeschlossen.
Die Buildway Technology 30-Tage Geld-zurück-Garantie gilt nicht für die automatisch verlängerten Lizenzen.
- Die Frist in dem das Recht der Buildway Technology Geld-zurück-Garantie ausgeübt werden kann, beginnt ab Abschluss des Kaufvertrages über das jeweilige unter Ziff.2 aufgeführte SYNCING.NET Produkt. Der Tag des Abschlusses des Kaufvertrages wird in die Fristberechnung nicht eingerechnet. Die Dauer des Zeitraums kann dem Online-Shop von Buildway Technology entnommen werden.
- Nach Ausübung des Rechts der Buildway Technology Geld-zurück-Garantie durch den Kunden wird Buildway Technology den Lizenzschlüssel des jeweiligen SYNCING.NET Produkts unverzüglich deaktivieren. Der Lizenzschlüssel kann nach Deaktivierung nicht mehr verwendet werden.
V. Eigentumsvorbehalt
- Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) bleibt das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden vorbehalten. Ist der Kunde kein Unternehmer, so bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag Eigentum der Buildway Technology.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist er verpflichtet, die Software auf Verlangen unverzüglich zu löschen bzw. die Software herauszugeben, den Lizenzschlüssel nicht mehr zu nutzen und auch Dritten nicht mehr zugänglich zu machen. Ein Herausgabeverlangen gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn Buildway Technology dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Im Übrigen erfolgt eine anderweitige Verwertung des Vorbehaltseigentums, wobei der Erlös auf die Forderung von Buildway Technology gegen den Kunden angerechnet wird.
- Buildway Technology behält sich das Recht vor, Lizenzschlüssel bei ausbleibenden Zahlungen zu deaktivieren.
VI. Urheberrechte
- Soweit Anwendersoftware geliefert wird, räumt Buildway Technology mit der Bezahlung sämtlicher Rechnungen aus dem Auftrag dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die übergebenen Programme zu nutzen.
- Der Kunde erkennt an, dass die gelieferte Anwendersoftware Patente, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how und anderes geistiges Eigentum enthält bzw. verkörpert und dass diese Rechte Buildway Technology oder ihren Zulieferern zustehen. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass diese Rechte nicht durch den Verkauf oder die Auslieferung von Produkten auf den Kunden übergehen.
VII. Schutzrechtsverletzungen
- Buildway Technology versichert, dass nach ihrer Kenntnis die gelieferte Software frei von Rechten Dritter ist und ihre vertragsgemäße Nutzung nicht in fremde Schutzrechte eingreift.
- Nehmen Dritte den Kunden wegen Verletzung eines Schutzrechtes durch Verwendung eines von Buildway Technology überlassenen Produkts in Anspruch, so hat der Kunde Buildway Technology hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Buildway Technology wird diese Ansprüche nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten erfüllen, abwehren oder die Auseinandersetzung durch Vergleich beenden. Der Kunde hat Buildway Technology bei der Verteidigung in jeder zumutbaren Weise zu unterstützen. Der Kunde räumt Buildway Technology die alleinige Befugnis ein, über die Rechtsverteidigung und über Vergleichsverhandlungen zu entscheiden. Er wird Buildway Technology die hierfür notwendigen Vollmachten im Einzelfall erteilen. Buildway Technology haftet nicht für Urheber- und Schutzrechtsverletzungen, die in Verbindung mit nicht zulässigem Austausch von Daten mit Buildway Technology Produkten auftreten.
- Sollte Buildway Technology zu der Überzeugung gelangen, dass ein Produkt möglicherweise Gegenstand einer Schutzrechtsbeanstandung wird, so ist sie berechtigt, nach eigener Wahl:
- auf eigene Kosten für den Kunden das Recht zu erwirken, das Produkt weiterhin zu benutzen,
- auf eigene Kosten das Produkt in zumutbarem Umfang zu ersetzen oder so zu verändern, dass es Rechte Dritter nicht mehr verletzt,
- die Software oder Teile hiervon zurückzunehmen und dem Kunden den Kaufpreis abzüglich einer angemessenen Nutzungsgebühr zu erstatten.
- Die vorgenannten Verpflichtungen treffen Buildway Technology nicht, wenn die gelieferte Ware oder die gelieferten Programme oder Teile hiervon von Kunden geändert oder mit nicht von Buildway Technology zur Verfügung gestellten Programmen oder Daten verbunden werden und daraus Ansprüche Dritter entstehen.
VIII. Abnahme
Die Funktionsfähigkeit von Anwendersoftware wird durch einen Probelauf festgestellt. Erhält Buildway Technology innerhalb von 14 Tagen (ab Installation) vom Kunden keine anderslautende Mitteilung, so gilt die Software als abgenommen. Eine dem Hersteller oder Lieferanten gegenüber erklärte Abnahme gilt auch im Verhältnis zu Buildway Technology.
IX. Zahlungsbedingungen
- Sofern nichts anderes angegeben oder schriftlich vereinbart ist, verstehen sich alle Preise rein netto. Alle Versandkosten insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Bestellers. Für den Zeitpunkt der Lieferung zulässige Nachberechnungen wie Nebengebühren, öffentliche Abgaben, erhöhte Zölle sowie neu hinzugekommene Steuern, alles Faktoren, die bei der Kalkulation der Angebotspreise evtl. nicht berücksichtigt werden konnten, gelten als vereinbart.
- Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Zugang ohne jegliche Abzüge zur Zahlung fällig.
X. Gewährleistung
- Buildway Technology gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 98% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Buildway Technology liegen (wie beispielweise höhere Gewalt oder Verschulden dritter Personen usw.) nicht zu erreichen ist.
- Buildway Technology ist es gestattet, den Zugang zu den Leistungen zu beschränken, sofern es die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung einer schwerwiegenden Störung des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten erforderlich macht.
- Programmfehler bei von Buildway Technology entwickelter Software sollen schriftlich gemeldet werden und so spezifiziert und dokumentiert werden, dass eine inhaltliche Überprüfung möglich ist. Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Sie stellen daher auch keine Mängel im Rechtssinne dar. Programmfehler werden von Buildway Technology innerhalb der Gewährleistungsfrist kostenlos, nach deren Ablauf entgeltlich behoben. Buildway Technology stehen drei Nachbesserungsversuche zu.
- Im Übrigen gewährleistet Buildway Technology nicht den einwandfreien Lauf der Programme mit den vereinbarten Programmfunktionen und Eigenschaften auf jeder möglichen Kombination von Hard- und Software.
- Grundsätzlich beschränkt sich die Gewährleistung für Anwender-Software auf Nachbesserung (d. h., Buildway Technology ist berechtigt und verpflichtet, Mängel der Programme zu beheben). Scheitert die Nachbesserung im Wiederholungsfall und sind dem Kunden weitere Nachbesserungen unzumutbar, so ist er berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Buildway Technology ist berechtigt, die Nachbesserungs- oder Nachlieferungsleistung durch Dritte durchführen zu lassen.
- Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt 24 Monate, für Unternehmer 12 Monate, soweit keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen sind. Jegliche Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde Eingriffe an der Anwender-Software ohne ausdrückliche Absprache mit Buildway Technology selbst oder durch Dritte vornimmt.
- Liegen vom Kunden gemeldete Sachmängel, Programmfehler oder -mängel nicht vor, so hat der Kunde die durch die Überprüfung angefallenen Kosten, ggf. auf der Grundlage der jeweils gültigen Verrechnungssätze der Buildway Technology zu tragen.
- Für Nachbesserungsarbeiten oder Ersatzstücke haftet Buildway Technology im gleichen Umfange wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, und zwar nur bis zum Ablauf der für den ursprünglichen Liefergegenstand geltenden Gewährleistung.
XI. Widerrufsrecht – HINWEIS: Kein Widerrufsrecht beim sogenannten „Download-Kauf“
- Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach § 312d Absatz 3 bzw. 4 BGB elektronisch ausgelieferte Ware (z. B. „Download-Kauf“) wie Software vom Widerrufsrecht ausgenommen ist. Ein Widerrufsrecht besteht insofern nicht.
- Sofern Waren gegenständlich ausgeliefert werden, also kein „Download-Kauf“ vorliegt, gilt für Verbraucher Folgendes:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch
bei Fernabsatzverträgen (§ 312b Abs. 1 Satz 1 BGB) über die Lieferung von Waren
nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang, der ersten Teillieferung.
bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312e Abs.1 Satz 1 BGB)
nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Buildway Technology LP
17 King Edwards Road
London, HA4 7AE
Great Britain
E-Mail: info(at)syncing.net
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 EURO nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
XII. Haftung
- Schadensersatzansprüche, gleich welcher Art, sei es aus unerlaubter Handlung, aus diesem Vertrag oder aus vorvertraglichem Schuldverhältnis, bestehen gegenüber Buildway Technology nur, sofern eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt, es sei denn, dass vertragliche Hauptleistungs- und sonstige Kardinalpflichten (= vertragswesentliche bzw. vertragsprägende Pflichten wie z. B. die Bereitstellung der Software) verletzt werden.
- Soweit danach eine Schadensersatzpflicht auch für leichte Fahrlässigkeit in Betracht kommt, ist der Schadensersatzanspruch der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
XIII. Ausfuhrkontrollbestimmungen
- Der Käufer verpflichtet sich, sofern die angebotenen bzw. gelieferten Waren aus dem Wirtschaftsgebiet der BRD ausgeführt werden, nicht gegen die, zum Zeitpunkt der Ausfuhr gültigen, gesetzlichen Bestimmungen zu verstoßen.
- Soweit der Käufer eine von Buildway Technology bezogene Ware aus dem Wirtschaftsgebiet der BRD exportieren sollte, so hat er auf eigene Kosten und eigenes Risiko, für die Einholung sämtlicher dazu erforderlichen Genehmigungen und die Erfüllung aller Auflagen zu sorgen. Besonders ist auf die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen und Reexportlizenzen für genehmigungspflichtige Ware zu achten.
- Bei einer eventuellen Nichterteilung erforderlicher Genehmigungen bzw. Lizenzen oder einer Nichterfüllung notwendiger Auflagen ohne mitwirkendes Verschulden des Lieferers bleibt das Vertragsverhältnis des Käufers mit dem Lieferer unberührt. Hieraus können keine Rechte gegenüber dem Lieferer hergeleitet werden.
XIV. Schlussbestimmungen
- Der hiermit verbundene Vertrag (einschließlich dieser AGB, der Auftragsbestätigung und aller anderen Urkunden, auf die im Vertrag Bezug genommen wird) stellt die vollständige Vereinbarung zwischen dem Kunden und Buildway Technology über den Verkauf von Produkten dar.
- Ergänzungen und Veränderungen dieser Vereinbarungen, sowie der Verzicht auf Rechte aus dieser Vereinbarung bedürfen der Textform (z. B. E-Mail, Telefax) oder der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung der Bestimmung des vorstehenden Satzes. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Great Britain. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
- Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist London. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist im Verhältnis zu Unternehmern (§ 14 BGB) London. Buildway Technology hat darüber hinaus das Recht, die andere Partei an ihrem Wohnsitz, Hauptgeschäftssitz oder an dem Sitz der Niederlassung, an welche die mit diesem Vertrag erworbenen Gegenstände geliefert werden, zu verklagen.
- Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Vertragsbestimmung gilt als durch diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zwecke der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. Dies gilt auch für Lücken.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns per E-Mail oder schreiben Sie an:
Buildway Technology LP
17 King Edwards Road
London, HA4 7AE
Great Britain
E-Mail: info(at)syncing.net
Stand: Oktober 2024
Copyright © 2024 Buildway Technology LP, London. Alle Rechte vorbehalten.
Marken:
Der Name SYNCING.NET ist eingetragene Marke der Buildway Technology LP. Alle anderen erwähnten Produkt- und Firmennamen sind möglicherweise Marken ihrer jeweiligen Hersteller. Outlook ist eingetragene Marke der Microsoft Corporation.